Baden-Württembergische Justiz schöpft illegale Gewinne ab - 2009 mit rekordverdächtiger Steigerung: Rund 12,5 Millionen Euro kommen der Staatskasse zu Gute - Goll: "Vermögensvorteile sollen nicht beim Täter verbleiben"
Datum: 04.02.2010
Kurzbeschreibung: "Straftaten dürfen sich nicht lohnen.
Im Jahr 2007 lagen die Einnahmen mit 3,5 Millionen leicht über dem langfristigen Jahresdurchschnitt von rund 3 Millionen Euro. Im Jahr 2008 konnte eine außergewöhnliche Steigerung auf rund 10,8 Millionen Euro verbucht werden, die im Jahr 2009 nochmals übertroffen wurde. „Die vergleichsweise hohen Einnahmen der Jahre 2008 und 2009 sind mit dem Abschluss einiger Großverfahren, in denen es um viel Geld ging, ohne dass individuelle Opfer geschädigt worden wären, zu erklären“, sagte der Minister. Nutznießer der Verbrechensabschöpfung seien im Wege der Rückgewinnungshilfe zunächst die Geschädigten einer Straftat. Die Allgemeinheit profitiere über den Landeshaushalt, wenn es keine individuell Geschädigten gebe, beispielsweise bei Drogengeschäften. Dann fließe das Geld in die Staatskasse und könne für alle Aufgaben des Landes verwendet werden, erklärte Goll.
Die Vermögensabschöpfung habe neben der Wiedergutmachung des Schadens und hoher Einnahmen des Staates einen zusätzlichen aufklärerischen Effekt, so Goll weiter: „Auf die Spur von Mittätern und Hintermännern geraten die Ermittler häufig dadurch, dass sie nachvollziehen, welchen Weg das Geld gegangen ist. So ist manche kriminelle Struktur überhaupt erst zu erkennen und letztlich zu zerschlagen“, sagte der Justizminister.
