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Zwangsheirat

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich als erste Landesregierung bereits im Jahre 2004 intensiv mit dem Phänomen der Zwangsheirat befasst. 

Auf Vorschlag des Justizministers und damaligen Ausländer- jetzt Integrationsbeauftragten der Landesregierung, Prof. Dr. Ulrich Goll, hat der Ministerrat am 28.09.2004 eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung der Zwangsheirat beschlossen (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz).

Neben rechtlichen Veränderungen sind vor allem auch Maßnahmen der sozialen Betreuung, der Prävention, Sensibilisierung und der Information notwendig. Der Ministerrat hatte daher in seiner Sitzung vom 28. September 2004 neben der Verabschiedung der Bundesratsinitiative „Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz“ die „Fachkommission Zwangsheirat“ eingesetzt mit dem Ziel, unter Vorsitz des Justizministeriums die vorhandenen Erkenntnisse und Erfahrungen zum Ausmaß und zu Erscheinungsformen der Zwangsheirat insbesondere in Baden-Württemberg, aber auch bereits bestehende Maßnahmen gegen Zwangsheirat zusammenführt und auf dieser Grundlage Empfehlungen für ein breites Hand-lungskonzept erarbeitet. Die Fachkommission hat ihre Arbeit inzwischen abgeschlossen und ihren Kommissionsbericht am 27. Januar 2006 vorgelegt. Am 21. März 2006 wurde der Bericht im Ministerrat erörtert.

Der Ministerrat hat am 18. Juni 2007 ein unter Federführung des Justizministers erarbeitetes Handlungskonzept zur Bekämpfung der Zwangsheirat beschlossen. Damit wird die bereits im Jahre 2004 mit einer baden-württembergischen Bundesratsinitiative aufgenommene Bekämpfung der Zwangsheirat und die Bekämpfung von Verbrechen im Namen der Ehre entschieden weitergeführt.

Weitere Informationen vor allem zu den baden-württembergischen Aktivitäten finden Sie in der linken Seitennavigation.

Zwangsverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen

Denn Zwangsheiraten sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und müssen als solche deutlich öffentlich geächtet werden. Weder aus patriarchalisch-traditionellen noch aus vermeintlich religiösen Gründen sind Zwangsverheiratungen akzeptabel. Zwar verstößt die Zwangsverheiratung eindeutig gegen unsere Gesetze und auch gegen die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, in denen eine freie Partnerwahl und ein selbstbe-stimmtes Leben garantiert werden. Dennoch werden die wenigsten Fälle strafrechtlich verfolgt, weil Zwangsheirat als strafwürdiges Unrecht im öffentlichen Bewusstsein und insbesondere im Bewusstsein der Betroffenen noch nicht ausreichend verankert ist. Dies erschwert die Strafverfolgung ebenso wie die Betreuung der Betroffenen: Die Praxis zeigt, dass die rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um Zwangsheiraten wirksam zu bekämpfen und den Opfern von Zwangsheirat angemessenen Schutz zu gewähren.

Was sind „Verbrechen im Namen der Ehre“ und Zwangsheirat?

Verbrechen im Namen der so genannten „Ehre“, darunter auch die Zwangsverheiratung von jungen Migrantinnen und Migranten, sind besonders in den letzten vier Jahren Gegenstand einer intensiven öffentlichen Debatte nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern geworden.

Es handelt sich dabei um Verbrechen, die an Migrantinnen und Migranten durch Angehörige oder Freunde ihrer eigenen Familien begangen werden, um die sog. „Ehre“ der Familie zu schützen oder zu verteidigen.

„Ehre“ ist dabei kein religiöser Begriff, sondern vielmehr Ausdruck eines patriarchalen Denkmusters, das sich mit Religiosität und Tradition legitimiert. Zu den „Ehrverbrechen“ zählen wir vor allem „Ehrenmorde“ und Zwangsverheiratungen; aber auch häusliche Gewalt fällt oft in dieses Schema.

Eine Ehe, die gegen den freien Willen eines Menschen geschlossen wird, ist ei-ne schwerwiegende Verletzung der persönlichen Freiheit, von der vor allem Mädchen und junge Frauen betroffen sind. Vor diesem Hintergrund müssen Zwangsverheiratungen als „Spitze des Eisberges“ von psychischer und physischer Gewalt gegen (vor allem) Mädchen und jungen Frauen betrachtet werden. Zwangsverheiratungen stehen am Ende einer Kette der Unterdrückung von Mädchen und Frauen durch ihre Familie. Um Zwangsverheiratungen wirksam entgegenzutreten, schlage ich vor, viel früher – z. B. im Bereich Erziehungshilfe – anzusetzen. 

Zwangsheiraten sind keine private oder kulturelle Angelegenheit von Migranten-familien, sondern stellen einen Missbrauch und eine Menschenrechtsverletzung dar, die uns alle angeht. Deshalb muss massiver als bislang gegen Zwangsver-heiratungen vorgegangen werden.

Formen der Zwangsheirat

Zwangsheiraten gibt es in vier unterschiedlichen Formen:

  1. In Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten werden untereinander zwangsverheiratet.
  2. In Deutschland lebende Migranten heiraten Mädchen und junge Frauen aus dem Heimatland (so genannte „Importbräute“, „Importeheleute“), die dann im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland einreisen. Es ist stets das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen den Familien des Mäd-chens und des Mannes. Meistens kennen sich die Familien schon lange, weil sie entweder zum selben Verwandtschaftskreis gehören oder aber aus demselben Dorf stammen. Da die Frauen weder die deutsche Kultur und Sprache kennen, noch jemanden haben, der sie unterstützt oder dem sie sich anvertrauen können, sind sie besonders schutzlos.
  3. Die dritte Form der Zwangsheirat ist die der so genannten „Ferien-Verheiratung“: Mädchen werden in ihrem Herkunftsland oder dem Her-kunftsland ihrer Eltern, wo sie üblicherweise die Ferien verbringen, verlobt und dann verheiratet, ohne vorher darüber informiert zu sein. Das eigentli-che Ziel der Ferien wurde durch die Familie nicht bekannt gemacht. Die Mädchen müssen gegen ihren Willen im Ausland verbleiben („Heiratsverschleppung“), manchmal als zweite oder dritte Frau, und besonders im bäuerlichen Milieu werden sie als Arbeitskraft benutzt.
  4. Die vierte Form der Zwangsheirat ist die der so genannten „Verheiratung für ein Einwanderungsticket“. Das bedeutet, dass eine Frau mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland - häufig während eines Urlaubs in ihrem Herkunftsland - von ihrer eigenen Familie einem noch im Ausland le-benden Landsmann versprochen wurde. In diesem Fall ist die Frau ein Mittel zur legalen Einwanderung des Mannes im Rahmen des Ehegattennachzugs. Wie in jedem Fall von Zwangsverheiratung wurde die Vereinbarung zwischen den beiden Familien getroffen, ohne dass die Frau davon in Kenntnis gesetzt wurde. 

Gründe für Zwangsverheiratungen

Doch warum finden diese Zwangsverheiratungen überhaupt statt? Die Ehre ist der wichtigste Wert in traditionellen Familien. Die Ehre einer Familie ist in die-sen traditionellen Familien an der sexuellen Reinheit - also Jungfräulichkeit - der Töchter festzumachen. Die Aufgabe der Väter und Brüder ist es, diese Ehre der Töchter bzw. Schwestern (und damit der Familie) zu verteidigen. Eine Tochter wird deshalb jung verheiratet, damit die Familienehre bewahrt bleibt. Man möchte so die Verantwortung für die Ehre der eigenen Tochter an den Ehemann und dessen Familie weitergeben. Oftmals wird eine Zwangsverheiratung auch angestrebt, um die eigenen Töchter zu disziplinieren.

Viele dieser Mädchen wachsen in westlichen Gesellschaften auf und wollen sich nicht mehr in alte Traditionen fügen; sie könnten sich, aus der Sicht der Familie, entfremden. Es geht hier um die zwangsweise Beibehaltung der traditionellen Lebens- und Machtverhältnisse in der Familie. In vielen Fällen kommt auch der finanzielle Aspekt in Form eines Brautpreises für die Eltern hinzu.

Ein anderer Grund für die Zwangsheirat ist bei Verheiratungen zwischen nahen Familienangehörigen - wie Cousins und Cousinen - die Stärkung der Familie und der Wunsch, Einfluss auf die Ehepartner zu nehmen und bei Problemen eine Einflussmöglichkeit zu behalten. Auch geht in diesen Fällen das Heiratsgut nicht an eine fremde Familie, sondern bleibt in der eigenen Familie.

Grund für eine Zwangsverheiratung mit einem Verwandten aus dem Herkunftsland ist es auch, dem Ehegatten im Rahmen des Familiennachzugs ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zu ermöglichen.

Nicht zuletzt berufen sich viele Familien auf den Islam, auf Traditionen und Bräuche.

Folgen für die Zwangsverheirateten

Die Folgen einer Zwangsheirat sind drastisch: In der Regel entsteht eine absolute Abhängigkeit vom Ehemann. Einschränkungen im Lebensstil, bei der Ausbildungs- und Berufswahl sind die häufige Folge. Zumeist sind auch Überwa-chung, Ausnutzung, Demütigung und infolge daraus seelische Schäden zu be-klagen. Psychische und / oder physische Gewalt sind an der Tagesordnung.

Frauen und Mädchen können dieser "Ehre" (das heißt dieser Zwangsheirat) nicht entfliehen, ohne diese "Ehre" - aus der Sicht ihrer Peiniger - zu beschmut-zen oder zu verletzen. Sie können positiv zu dieser "Ehre" nur beitragen, indem sie sich den Vorschriften und Forderungen des Vaters bzw. der Familie widerspruchslos unterwerfen.

Eine Flucht ist in den meisten Fällen gleichbedeutend mit einem Verlust des gesamten familiären und sozialen Umfelds und führt zur innerislamischen Ächtung und Ausstoßung.

In vielen Fällen bleibt Verzweiflung, Unterwerfung, Demütigung, nicht selten auch Selbstmord oder Selbstmordversuche. Manchmal kommt es sogar zu Mord durch Familienmitglieder, wenn sich das Opfer der so genannten "Ehre" widersetzt und aus oder vor einer Zwangsheirat flüchtet.

Anhörung zum Thema Zwangsheirat am 19. Juni 2006 im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/

Berlin. (Quelle: hib/VOM) Drei Anträge der Opposition standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, dem 19. Juni. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (16/61) ist betitelt "Zwangsverheiratung bekämpfen - Opfer schützen", der Antrag (16/1156) der FDP-Fraktion lautet "Zwangsheirat wirksam bekämpfen - Opfer stärken und schützen - Gleichstellung durch Integration und Bildung fördern" und die Linksfraktion hat ihren Antrag (16/1564) "Für einen Schutz der Opfer von Zwangsverheiratungen, für die Stärkung ihrer Rechte und die längerfristige Bekämpfung der Ursachen patriarchaler Gewalt" benannt.

Zu den Anliegen der Fraktionen wurden neun Sachverständige Stellung beziehen, darunter die Rechtsanwältinnen M. Canan Arin aus Istanbul, Seyran Ates und Marina Walz-Hildenbrand, Heiner Bielefeldt vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Sidar Demirdögen vom Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland, Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund, die Autorin Necla Kelek, Jae-Soon Joo-Schauen von der Beratungs- und Informationsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen "agisra Köln" sowie Christian Storr, Stabsstellenleiter des Integrationsbeauftragten Baden-Württemberg.

Die Pressemitteilung des Bundestages über die Anhörung finden Sie hier. Die Stellungnahme des Justizministeriums Baden-Württemberg können Sie hier downloaden. Die Stellungnahmen der anderen Sachverständigen finden Sie unter diesem Link.

Fachtagungen

Mit Fachtagungen am 13. Oktober 2003 in Stuttgart (in Kooperation mit TERRE DES FEMMES) und am 30. September 2004 in Berlin (in Kooperation mit der Landesvertretung sowie der Friedrich-Naumann-Stiftung) hat der Ausländerbeauftragte die Wichtigkeit des Themas unterstrichen.

Downloads zum Thema Zwangsheirat:

Dokumentation der Fachtagung "Maßnahmen gegen eine unehrenhafte Tradition" vom 13.10.2004 in Stuttgart (PDF, 390 KB)

Rede des Ausländerbeauftragten der Landesregierung am 30.09.2004 in Berlin (DOC, 38 KB)

Hintergrundinformationen zum Thema Zwangsheirat (PDF, 8KB)