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Prüfungsgebühr für Notenverbesserer in den juristischen Staatsprüfungen

Für die Teilnahme an der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung zur Notenverbesserung ist eine Gebühr von 390 Euro, für diejenige an der Zweiten juristischen Staatsprüfung von 500 Euro zu entrichten.

Diese Prüfungsgebühr wird bereits mit der Einreichung des Zulassungsantrags fällig.

Eine Gebühr wird nicht erhoben bei

  • Rücknahme des Zulassungsantrages,
  • Versagung oder Rücknahme der Zulassung,
  • vor dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit schriftlich erklärtem Rücktritt oder Verzicht.

Die Gebühr ermäßigt sich auf die Hälfte bei

  • Rücktritt von der schriftlichen Prüfung ab dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit,
  • Verzicht spätestens drei Werktage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung,
  • Nichtbestehen nach dem Ergebnis der schriftlichen oder mündlichen Prüfung.

Quelle: Verordnung des Justizministeriums über Gebühren und Auslagen für die juristischen Staatsprüfungen vom 7. Juli 2005 (GBl. 2005, S. 604), geändert durch Verordnung vom 27. September 2007 (GBl. 2007, S. 483).